Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 €Vorkasse: NeinNachträgliche Beurkundung bei Geburt im AuslandGebühr: 15,00 €Vorkasse: NeinAusstellung der UrkundeGebühr: 7,50 €Vorkasse: NeinJede weitere im selben Arbeitsgang erstellte UrkundeWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.