Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

Zuständige Abteilungen