Reisepass Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger  Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Ja
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 21,00 €
    Vorkasse: Nein
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Zuständige Abteilungen