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Kind in Kita anmelden
Leistungsbeschreibung
Kinder tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Weiterführende Informationen
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Informationen über die in Ihrer Kommune zur Verfügung stehenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen (Standorte/Anmeldeverfahren/Konzeptionen) erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt.