An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
Leistungsbeschreibung
Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion; aktualisiert am 12.09.2011
Typisierung
6