Meldebescheinigung
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sowie Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Beantragung
Die Anträge müssen persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
ACHTUNG: Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke können Sie jedoch nur ausschließlich persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Inhalte der Bescheinigungen
einfache Meldebescheinigung
Enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
erweiterte Meldebescheinigung
Enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.
Lebensbescheinigung
Die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden)
Kosten
- einfache Meldebescheinigung - 7,50 Euro
- erweiterte Meldebescheinigung - 9,00 Euro
- Lebensbescheinigung für Rentenzwecke - gebührenfrei
Notwendige Unterlagen
- Meldebescheinigung: Personalausweis/Pass, gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person.
- Lebensbescheinigung: Personalausweis/Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.