Personalausweis

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen). 

Kinder benötigen für Reisen ins Ausland bereits ab der Geburt ein eigenes Dokument.

Beantragung

  • Die Beantragung eines Personalausweises ist in Wardenburg nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
  • In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde möglich.
  • Zur Beantragung eines Personalausweises sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro Wardenburg vor. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
  • Wichtiger Hinweis für Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular "Zustimmungserklärung" ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht, sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden.

Änderungen

  • Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden.
  • Eine Änderung des Personalausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
  • Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber geändert (sollten Sie bereits einen neuen, elektronischen Personalausweis besitzen, wird die Adresse bei der Ummeldung zusätzlich auf dem Chip entsprechend geändert).

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt:

  • bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer für vorläufige Personalausweise beträgt 3 Monate.

Verlust

Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.

Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Telefon: 116 116. Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Sie finden dieses Kennwort in Ihrem PIN-Brief.

Eine Verlustmeldung bei Ihrer Meldebehörde muss unabhängig davon jedoch trotzdem noch erfolgen. Sollten Sie sich für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden haben, denken Sie bitte daran, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Vorläufiger Personalausweis

  • Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, können Sie neben der Beantragung des "richtigen" Personalausweises auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
  • Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der vorläufige Personalausweis ist längstens 3 Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Für die gleichzeitige Beantragung eines endgültigen sowie eines vorläufigen Ausweises benötigen Sie zusammen nur ein Foto.

Kosten

Antragstellende Person ab 24 Jahre - 37,00 €

Antragstellende Person unter 24 Jahren - 22,80 €

Vorläufiger Personalausweis - 10,00 €

Ändern der PIN im Bürgerbüro - gebührenfrei

Sperren bei Verlust - gebührenfrei

Entsperren der Online-Funktion - gebührenfrei

Formulare

Zustimmungserklärung

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises

Notwendige Unterlagen

  • bisheriger (alter) Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, bringen Sie bitte Ihren Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) sowie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) mit.
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild.
  • bei Ausstellung eines Personalausweises an unter 16-jährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.  

Das Einverständnis kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular erteilt werden. Die Ausweise der Erziehungsberechtigten sind zusammen mit der Einverständniserklärung bei der Beantragung im Original oder als Kopie – was auch ein FAX mit einschließt – vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen.
  • Die Übersendung des Briefes der Bundesdruckerei mit PIN, Puk und Sperrkennwort ist gleichzeitig die Mitteilung, dass das Ausweisdokument 2-3 Tage später bei der Meldebehörde abgeholt werden kann.
  • Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt.
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