Reisepass (auch vorläufiger Reisepass)

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig.
 
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“ zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
 
Der Reisepass enthält Ihre persönliche Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben (gilt für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres). 
 
Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.

Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Beantragung

Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und einen Fingerabdruck abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.

Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

Die Beantragung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigen. Das Kind muss anwesend sein.

Änderungen

  • ein Reisepass kann nicht verlängert werden
  • eine Änderung des Reisepasses wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Reisepass beantragt werden
  • eine Wohnortänderung muss im Reisepass vermerkt werden

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt:

• bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre

• bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Ein Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer für vorläufige Reisepässe beträgt 12 Monate.

Verlust

Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.

Vorläufiger Reisepass

Nur wenn bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage verbleiben, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ansonsten ist ein Express-Reisepass zu beantragen.

Express-Reisepass

In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Dieser ist in der Regel innerhalb 96 Stunden abholbereit.

Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig.

Zweit-Pass

Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.
Sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, ist die Ausstellung eines Zweit-Passes möglich.

Kosten

  • 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Bei Bedarf zuzüglich:

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Formulare

Zustimmungserklärung

Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis) 
  • sofern noch kein Ausweisdokument vorliegt: deutsche bzw. ins deutsche übersetzte Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis über berechtigtes Interesse für die Ausstellung des Zweitpasses
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.  

Das Einverständnis kann formlos oder mit dem zur Verfügung stehenden Formular erteilt werden. Die Ausweise der Erziehungsberechtigten sind zusammen mit der Einverständniserklärung bei der Beantragung im Original oder als Kopie – was auch ein FAX mit einschließt – vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 4 Wochen.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach 4 Werktagen abgeholt werden.

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