Wohnsitz ummelden

Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Umzug innerhalb der Gemeinde Wardenburg
  • Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sog. Statuswechsel)

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erfolgen.

Bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes werden die Adressangaben im Personalausweis geändert (weitere Informationen erhalten Sie unter Personalausweis - Änderung).

Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.

Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges erfolgen.

Bei Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.

Verfahren

  • Die Ummeldung ist grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro vorzunehmen.
  • Zur Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis bzw. Reisepass ist ein persönliches Vorsprechen von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person notwendig.
  • Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch mit den Kolleginnen und Kollegen in einem der Bürgerbüros.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
  • Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.
  • Sofern sich nur ein Ehepartner ummeldet, ist ggf. eine Erklärung zum Familienstand auszufüllen. Diese Getrenntlebend-Erklärung ist beim Finanzamt abzugeben.

Wenn Sie ein KFZ besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die KFZ-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss.

Hinweise

Wer aus bestimmen Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

Kosten: gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • Wohnungsgeberbestätigung (seit 01.11.2015) bezogen auf die neue Wohnung
  • Wohnungsanmeldung und -ummeldung
  • Personalausweis 
  • bei Kindern: Kinderreisepass, sofern vorhanden
  • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
  • Vollmacht, wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Umziehenden und Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten)
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