Wardenburger Rathaus

Standesamt

Standesamt Wardenburg

Allgemeine Informationen

Das Standesamt beurkundet Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen, die in der Gemeinde Wardenburg eintreten. Außerdem werden Kirchenaustritte, namensrechtliche Erklärungen (insbesondere auch von Aussiedlern) entgegengenommen.

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch im Standesamt einen Besuchstermin.

Aufgaben des Standesamtes

  • Anmeldung zur Eheschließung und Trauung
  • Beurkundung von Geburten
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen
  • Kirchenaustrittserklärungen
  • Namensänderungen

Personenstandsurkunden aus dem Standesamt

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus. Welche Urkunden erhalten Sie bei welchem Standesamt? 

  • Geburtsurkunde: Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person geboren wurde.
  • Eheurkunde: Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
  • Internationale Eheurkunde: Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
  • Sterbeurkunde: Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt, in der die Person verstorben ist.

Sie können die Urkunden persönlich im oder per E-Mail unter standesamt@wardenburg.de beantragen.

Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Gebühren Personenstandsurkunden

  • Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- oder Sterbeurkunde: 15,00 €. 
  • Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.
  • Anmeldung zur Eheschließung: 50,00 €

Wenn Sie die Urkunde(n) schriftlich beantragen, fügen Sie bitte die Gebühr in bar sowie ein ausreichendes Rückporto bei (in der Regel 0,80 €).

EC-Kartenzahlung ist während der Geschäftszeiten möglich.

Ehe und Lebenspartnerschaft 

Für den schönsten Tag in Ihrem Leben steht Ihnen einerseits das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung. Alternativ sind auch Trauungen im Ziegeleimuseum Westerholt, im Moor- und Bauernmuseum Benthullen-Harbern, im Rauchhaus in Achternmeer oder in der Wassermühle Wardenburg möglich. Die Kontaktdaten der einzelnen Trauorte finden Sie auf dieser Seite unten. 

Soll die Trauung an einem der Trauorte außerhalb des Rathauses stattfinden, halten Sie bitte vorerst Rücksprache mit dem Standesamt Wardenburg und vereinbaren Sie erst danach einen persönlichen Termin mit den entsprechenden Ansprechpartnern der Trauorte (siehe unten).

Wir freuen uns, Ihre Wünsche mit Ihnen besprechen zu können. Für einen geeigneten Beratungstermin und für Fragen zur Anmeldung einer Eheschließung erreichen Sie die Standesbeamten während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer: 04407 / 73-101.

Anmeldung zur Eheschließung

Anmeldungen zur Eheschließung wegen stattfindender Trauungen bitte nicht an Freitagen!

Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung (Trauung) erfolgen kann. Eine Terminvergabe kann frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Trautermin erfolgen.
Wenn Sie oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist eine der Anmeldung vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wichtige Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen bei ausländischer Herkunft erhalten auf der Seite des OLG Stuttgart (Länderliste); diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz in Wardenburg haben
  • volljährig sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • noch nicht verheiratet oder verpartnert waren

...bringen Sie bitte für die Anmeldung zur Eheschließung folgende Unterlagen mit:

  • Auszug aus dem Geburtenregister: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde handelt! Der Auszug aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich alle Veränderungen des Personenstandes (Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).
  • Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • ggf. Einbürgerungsurkunde: Wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen.
  • bei einem gemeinsamem Kind muss eine Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden. Die Urkunde ist beim Geburtsstandesamt erhältlich.
  • Wenn eine Person nicht selbst am Termin teilnehmen kann, ist eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.

Sofern mindestens eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegt, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Wenn Sie nicht oder nur mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde Wardenburg gemeldet sind, ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (keine einfache Meldebescheinigung) des Hauptwohnsitzes vorzulegen. Diese wird von der zuständigen Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt.
  • Wohnt niemand von Ihnen in der Gemeinde Wardenburg, so ist das Standesamt Ihres Wohnortes für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Die Eheschließung ist aber in Wardenburg möglich. 
  • Wenn Sie bereits verheiratet bzw. verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich zum Auszug aus dem Geburtenregister einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister bzw. aus dem Partnerschaftsregister. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Ihre Ehe oder Partnerschaft geschlossen wurde. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe oder Partnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen/Partnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung 

  • Für die Prüfung der Ehefähigkeit fällt bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro an; bei Auslandsbeteiligung erhöht sie sich auf 90,00 Euro.
  • Zu diesen Gebühren kommen in der Regel noch Kosten für Urkunden und (wenn gewünscht) für ein Familienstammbuch hinzu, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.
  • Für die vereinbarte Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeit werden zusätzlich 100,00 Euro erhoben.

Die im Standesamt anfallenden Gebühren sind in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (§ 68 Abs. 1 Nr. 4 ) geregelt.

Trauungsorte in der Gemeinde Wardenburg

Layout 2
Layout 1
Layout 1
Keine Abteilungen gefunden.