Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer teilt sich in die

  •  Grundsteuer A für land-und forstwirtschaftliche Betriebe
  •  Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke

Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage der Grundsteuererklärung der Eigentümerinnen und Eigentümer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform einen Grundsteuermessbetrag. Dieser wird an die Gemeinde Wardenburg übermittelt und mit dem Hebesatz von

  • 248 % (Grundsteuer A, ab 01. Januar 2025)
  • 248 % (Grundsteuer B, ab 01. Januar 2025)

multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.

 

Hinweise

Einwendungen gegen die Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen die Grundsteuerbewertung sowie den Grundsteuermessbetrag können ausschließlich beim Finanzamt Oldenburg erhoben werden. 

Die Gemeinde Wardenburg ist lediglich dann Ihr Ansprechpartner, falls dem Grundsteuerbescheid nicht der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag zugrunde gelegt worden sein sollte oder im Falle eines Rechenfehlers bei der Multiplikation mit dem Hebesatz.

Die neuen Grundsteuerbescheide nach der Grundsteuerreform werden ab Januar 2025 verschickt, soweit der Gemeinde Wardenburg die neuen Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt wurden.

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