Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

In seiner Sitzung am 24.04.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg beschlossen, den Beschluss über die Durchführung der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 108 erfolgen sollte, aufzuheben und das Verfahren hierzu einstellen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die damit verbundene Einstellung des Verfahrens zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit bekanntgemacht.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 29.01.2025 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Westerholt – Glumstraße“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 ist nachfolgend dargestellt:











Der Entwurf der Planunterlagen mit Begründung, den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen und den nach Einschätzung der Gemeinde Wardenburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Zeitraum vom 19.02.2025 bis 21.03.2025 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg (Bereich Bauleitplanung) eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Für diese Bauleitplanungen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Gutachten und Untersuchungen:

  • Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 108 (Büro für Stadtplanung, Gieselmann und Müller GmbH, Oldenburg, 17.12.2024) u. a. mit Erläuterungen zu den Schutzgütern Mensch, Wasser, Boden, Klima, Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Kultur- und sonstige Sachgüter,
  • Ergebnis der Prüfung und Abwägung zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Nachweis Grabenprofil (Ing.-Büro Heinzelmann, Wiefelstede, 05.02.2025)

Stellungnahmen folgender Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB:

  • Landkreis Oldenburg (12.06.2024) zur Anpflanzungspflicht, Eingriffsbilanzierung, Wertfaktoren von Grünflächen, Anpassung der Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung, Denkmalschutz sowie Hinweisen zum Planentwurf
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie – (06.06.2024) zu meldepflichtigen Bodenfunden
  • EWE Netz GmbH (13.05.2024) zu Versorgungsleitungen
  • OOWV (13.06.2024) zu Versorgungsleitungen, Trinkwasserversorgungsnetz, Versorgungsdruck sowie Löschwasserversorgung
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (06.06.2024) zu Luftbildauswertung auf Kampfmittelverdacht
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (31.05.2024) zu Baugrundverhältnissen
  • Deutsche Telekom Technik GmbH (10.06.2024) zu Telekommunikationslinien

Anregungen / Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:

  • Private Stellungnahme („Einwender 1“, 12.06.2024) zu Grundstücksgrößen, Grundfläche und Baugrenzen
  • Private Stellungnahme („Einwender 2“, 06.06.2024) zum östlichen Pflanzstreifen, Grenzabständen, Schattenwirkung sowie Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 72.

In dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind folgende Informationen der Umweltbelange zum derzeitigen Zustand und zur Entwicklung enthalten:

1. Zum Schutzgut Mensch

Allgemeines Wohngebiet, angrenzende Wohnnutzungen sind vorhanden, angrenzend landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche, ca. 130 m nördlich verläuft die Ammerländer Straße (K 141) von welcher Lärmimmissionen ausgehen. Im Radius von 600 m zum Plangebiet befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, von

welchem Geruchsimmissionen ausgehen. Keine gewerblichen oder sonstige Immissionen vorhanden. Während der Bauphase ist zeitlich begrenzt insbesondere mit akustischen Auswirkungen und im Einzelfall mit Staubemissionen zu rechnen. Insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.

2. Zu den Schutzgütern Wasser, Boden, Klima, Luft, Arten und Lebensgemeinschaften (Natur und Landschaft):

Bodentyp im Plangebiet ist ein mittlerer Pseudogley-Podsol, welcher ein geringes bis mittleres Ertragspotenzial besitzt. Erosionsgefahr durch Wind. Keine natürlich entstandenen Oberflächengewässer vorhanden. Straßenseitengraben entlang der Glumstraße vorhanden. Grundwasserneubildungsrate liegt im Plangebiet bei 150 – 200 mm im Jahr. Keine Hinweise auf Altlasten. Klimatisch in der maritimen Flachlandregion und ist der grundwasserfernen, ebenen bis welligen Geest zuzuordnen. Vorwiegende Prägung des Landschaftsbildes im Plangebiet durch zwei vorhandene Wohnhäuser mit Gartenflächen. Südlicher Teil des Plangebietes stellt intensiv genutzte Grünlandfläche dar, angrenzend an das Plangebiet verläuft die Glumstraße sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. Festsetzung von privaten Grünflächen. Auf Grund der vorhandenen Bebauung ist in Bezug auf die Fauna mit dem potenziellen Vorkommen von sog. „Allerweltsarten“ zu rechnen. Kein Vorkommen nennenswerter Populationen von gefährdeten bzw. besonders schutzwürdigen Tierarten zu erwarten.

Zeitliche Begrenzte Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind während der Bauphase zu erwarten. Es sind keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen auf die o. g. Schutzgüter zu erwarten.

3. Zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden. Keine negativen Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter zu erwarten.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung grundsätzlich in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) - abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

Die DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, 12.02.2025

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents