Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 29.01.2025 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Durchführung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Südmoslesfehn – Bereich Diedrich-Dannemann-Straße 98“ beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung städtebaulicher Voraussetzungen zur wohnbaulichen Nachverdichtung. Der Geltungsbereich umfasst nachfolgend dargestellte Fläche (Diedrich-Dannemann-Straße 98):

Grafik mit der Darstellung des Geltungsbereiches












Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB handelt, soll dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und bedarf keiner Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Vorentwurf der Planunterlagen kann im Zeitraum vom 19.02.2025 bis 21.03.2025 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

Die DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 12.02.2025

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents