Bauleitplanung der Gemeinde Wardenburg

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 für die Erweiterung der Innenbereichssatzung Oberlethe (Abrundungssatzung) im Bereich Tungeler Damm die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der städtebaulichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Geltungsbereich ist nachfolgend ersichtlich:

Der Vorentwurf der Planunterlagen kann im Zeitraum vom 26.03.2025 bis 25.04.2025 (beide Tage einschließlich) gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der //0.0.0.0?0.10102601830746205Internetseite der Gemeinde Wardenburg im Bereich Bauleitplanung eingesehen werden. Darüber hinaus sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o. g. Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg (links neben Zimmer 2-20) öffentlich während der Dienstzeiten (montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) aus. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist (Auslegungszeitraum) besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Bauleitplanung in elektronischer Form abzugeben. Diese können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@wardenburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege – etwa schriftlich (an die Adresse: Gemeinde Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg) - abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen in diesem Bauleitplanverfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus.

DIN-Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 2-20), Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, bereitgehalten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Wardenburg, der 17.03.2025

Gemeinde Wardenburg

Der Bürgermeister

Christoph Reents