Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Oldenburg gesucht
Voraussetzungen für die Berufung in dieses Amt sind u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Gemeinde Wardenburg.
Eine Berufung ist nicht möglich für Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes sowie der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, bei Krankenkassen und Kammern, Berufs- und Zeitsoldaten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und ähnliche Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf dem Online-Justizportal des Landes Niedersachsen unter: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/verwaltungsgerichtsbarkeit/ehrenamtliche_richterinnen_und_richter/
Personen, die Interesse an diesem Ehrenamt haben, die genannten Voraussetzungen erfüllen und das Amt für die gesamte Dauer von 5 Jahren wahrnehmen können, werden gebeten sich bis spätesten zum 5. März 2025 bei der Gemeinde Wardenburg, Frau Klokow, Tel. 04407 73 113, E-Mail: kerstin.klokow@wardenburg.de zu melden.