Hebesätze für die Grundsteuern A + B ab 2025
Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform macht es er-forderlich, dass auch die Hebesätze für die Grundsteuern A + B neu festzulegen sind. Wichtig zu wissen ist dabei, dass im Rahmen dieser Reform einige Teile der alten Grundsteuer A in die Grundsteuer B verlagert werden (Wohnteile eines Betriebes). Das hat zur Folge, dass sich die Basismenge bei der Grundsteuer A verringert und bei der Grundsteuer B erhöht.
Auf die Empfehlungen des Finanz- und des Verwaltungsausschusses hat nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.24 über die Satzung zur Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entschieden. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden auf 248 % (bisher jeweils 320 %) und der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert wie bisher auf 380 % festgesetzt.