Neuerung im Landkreis Oldenburg - Saison der Biotonne ab 2025 verlängert
Neben der regulären Biotonne gibt es im Landkreis Oldenburg auch die Möglichkeit, die sog. Saison-Biotonne zu nutzen. Diese Saisonbiotonne ist maßgeblich dafür gedacht, den mit dem Verlauf der Jahreszeiten ansteigenden Gartenabfällen Rechnung zu tragen. So wird eine übermäßige Belastung der normalen Biotonne vermieden und es steht ein ordnungsgemäßer Entsorgungsweg für die Abfallbesitzenden zur Verfügung.
Entsprechend dem aktuellen Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Oldenburg (https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/; S. 74) wurde die Saison der Biotonnen ab 2025 um einen Monat erweitert. Nunmehr erstreckt sich ihre Laufzeit von April bis einschließlich November eines jeden Jahres (bisheriges Saisonende war der Oktober). Die bereits genutzten Saisonbiotonnen haben einen Aufkleber, welcher besagt „Leerung: 1. April - 31. Oktober“. Diese Aufkleber werden aus ökonomischen Gründen im gesamten Kreisgebiet nicht ausgetauscht.
Die Gültigkeit der Saisonbiotonne endet ab der Saison 2025 mit Ablauf des 30. November eines jeden Jahres. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen wird durch den Landkreis Oldenburg entsprechend informiert, dass das Enddatum der bereits im Umlauf befindlichen Aufkleber mithin irrelevant ist. Bei der Auslieferung neuer Saisonbiotonnen oder dem Ersatz alter Tonnen, wird ein Aufkleber mit dem Enddatum „30. November“ verwendet.
Darüber hinaus wird um Beachtung gebeten, dass die anfallende Gebühr für die Saisonbiotonne der verlängerten Laufzeit angepasst wurde. Diese beläuft sich nunmehr auf 8/12 der Jahresgebühr einer Biotonne (zuvor 7/12). Bitte beachten Sie dies bei der Prüfung der Gebührenbescheide.
Generell liefert der bereits an alle Haushalte verteilte Abfallkalender 2025 auf Seite 14 einen guten Überblick über die Behältergebühren. Ebenso sind viele Informationen auf der Internetpräsenz des Kreises ersichtlich (bspw. unter www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und abfall/abfallwirtschaft/gebuehren-und-satzungen/).
Nicht versäumt lassen möchte der Landkreis Oldenburg an dieser Stelle die Möglichkeit, die Kreiseinwohnerschaft erneut darauf hinzuweisen, dass jegliche Abfallbehälter -egal ob Saisontonne oder Reguläre- weder überfüllt, noch mit unzulässigen Abfällen befüllt werden darf. Insbesondere angeblich biologisch abbaubare Beutel für Küchenabfall müssen außen vor bleiben. Falsch- und/oder Fehlbefüllungen führen zu vermeidbaren (auch finanziellen) Belastungen in der Entsorgung.
Informationen finden Sie u.a. in unsrem Abfall ABC unter: https://www.oldenburg-kreis.de/umwelt-und-abfall/abfallwirtschaft/fragen-und-tipps-zur-abfallentsorgung/
Für weitere Fragen steht auch gerne die Abfallberatung des Landkreises Oldenburg, Herr Bruns, unter Telefon: 04431 85 343 oder per Mail unter abfallwirtschaft@oldenburg-kreis.de zur Verfügung