Verkaufsoffener Sonntag am 14. September 2025 für den Bereich des Kernorts Wardenburg

Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Absatz 1 NLöffVZG dürfen in dem Ortsbereich

  • Kernort Wardenburg (Oldenburger Straße, südlich begrenzt durch die Litteler Straße und Lerchenweg und nördlich begrenzt durch die Hans-Fangmann-Straße und Am Glockenturm, sowie Friedrichstraße im Bereich zwischen Am Glockenturm bis zur Einmündung in die Oldenburger Straße

am Sonntag, 14. September 2025 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr anlässlich der Aktionswoche „Heimat shoppen“ und „Wardenburger Herbstmarkt“

geöffnet werden.

Die sofortige Vollziehung ist angeordnet.

Es wird gem. § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestimmt, dass die Allgemeinverfügung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben ist.

Begründung

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NLöffVZG kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass die Verkaufsstellen in der Gemeinde oder in den Ortsbereichen über § 4 Absatz 1 NLöffVZG hinaus an Sonntagen geöffnet werden dürfen, wenn dafür ein besonderer Anlass vorliegt, der den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt.

Der Wirtschaftsförderungsverein Wardenburg e.V. hat mit Schreiben vom 25. Februar 2025 die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 14. September 2025 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) beantragt.

Der verkaufsoffene Sonntag am 14. September 2025 ist ein Teil der Traditionsveranstaltung „Heimat Shoppen“ und des „Wardenburger Herbstmarktes“. Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen entfaltet die anlassgebende Veranstaltung „Heimat Shoppen“ zusammen mit dem „Wardenburger Herbstmarkt“ für sich genommen eine ausreichende Ausstrahlwirkung für den Kernort Wardenburg und entspricht damit dem gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Anlass nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NLöffVZG.

Die Größe und der Umfang der Veranstaltung im gesamten Ort Wardenburg mit prägender Wirkung, steht in dem erforderlichen räumlichen Zusammenhang zu den zugelassenen Verkaufsstellen innerhalb des Kernorts Wardenburg.

Die Verfügung kann bis zum 11. April 2025 im Rathaus Wardenburg, Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg, beim Ordnungsamt der Gemeinde Wardenburg im Zimmer 1-23 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin unter 04407-73 142.

Auflösende Bedingung

Die Zulassung der Sonntagsöffnung entfällt, wenn die anlassgebende Veranstaltung „Heimat Shoppen“ und „Wardenburger Herbstmarkt“ selbst entfallen.

Hinweise zu Arbeitsschutzregelungen:

Auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen nach § 7 NLöffVZG, sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, der geltenden Tarifverträge, des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird hingewiesen.

Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht der Offenhaltung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit der Sonntagsöffnung.

Wardenburg, 25.03.2025

Der Bürgermeister

Christoph Reents