Verfahrensstufen bei der Bauleitplanung

Verfahrensstufen bei der Bauleitplanung

Der Beschluss, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen, wird durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg gefasst. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Beteiligungsstufen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens vor. 

Frühzeitige Beteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden nach vorherigem Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wardenburg sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Behörden und sogenannten sonstigen Träger öffentlicher Belange (Institutionen, deren Belange von der Planung berührt sein könnten) frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Hierbei werden Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung oder mögliche Planalternativen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung oder Erörterung gegeben. 

Die frühzeitige Beteiligung kann dabei als öffentliche Veranstaltung oder durch Veröffentlichung der Vorentwürfe der Planunterlagen im Internet sowie im Rathaus erfolgen.

Öffentliche Auslegung

Im nächsten Schritt wird nach Beschluss das Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wardenburg auf Grundlage der Planentwürfe die öffentliche Auslegung (auch Öffentlichkeitsbeteiligung oder Offenlage) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt. Während eines Zeitraumes von mindestens 30 Tagen werden die Planentwürfe auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg und im Rathaus zur Einsichtnahme veröffentlicht. Auch hier besteht erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Rechtskraft

Durch Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Gemeinde Wardenburg wird das Verfahren abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Oldenburg wird der jeweilige Bauleitplan rechtskräftig.