Leinenzwang für Hunde

In der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis zum 15.07. eines jeden Jahres gilt in der freien Landschaft ein Leinezwang für Hunde.

Im Frühling bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Einige Tierarten, wie beispielsweise der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die Muttertiere tragend und darum in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. 
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. 
Die Gemeinde appelliert daher an alle Hundehalter, sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an den Leinenzwang zu halten.
Verstöße gegen den Leinenzwang können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden. Allerdings ist im Interesse des Tierschutzes zu hoffen, dass solche belastenden Maßnahmen gegen einzelne Hundehalter nicht verfügt werden müssen.

Informationen zum ganzjährigen Leinenzwang mit Darstellung der betreffenden Bereiche finden sich in der

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