Annahme von Spenden und Geschenken

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wardenburg zur Vorbeugung von Korruption vom 18.03.2010 müssen angenommene Sponsorenleistungen, Werbeverträge sowie Spenden und Geschenke mit einem Wert ab € 1.000,00 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wardenburg veröffentlicht werden.