Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Aufgrund der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2022 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Gemeinde Wardenburg verpflichtet, für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen und in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben.

Der derzeit aktuelle Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Wardenburg, der am 29.11.2018 vom Rat beschlossen worden ist, ist aufgrund des § 47d Abs. 5 BImSchG nun turnusmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren (4. Runde der Lärmaktionsplanung). 

Als kartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen sind für das Gemeindegebiet die Bundesautobahn 29, die Bundesstraße 401 (angrenzender Verlauf) und die Landesstraße 870 (Oldenburger Straße) anzusehen.

Gem. § 47d Abs. 3 BImSchG ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Diese hat in der Form stattgefunden, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) in der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Planung und Entwicklung am 18.04.2024 vorgestellt wurde und direkt im Anschluss die Sitzung unterbrochen wurde, um die Öffentlichkeit zur Planung anzuhören.

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