Landschaftsplan

Die Gemeinde Wardenburg stellte gemäß § 4 Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) i. V. m. § 11 BNatSchG mit Zustimmung des Gemeinderates am 02.07.2015  einen Landschaftsplan für das Gemeindegebiet neu auf.
Der Landschaftsplan dient der Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen (§ 9 (2) BNatSchG).

Aufgrund des Umfanges wurden der Textteil des Landschaftsplans sowie die dazugehörigen Anlagen in mehrere Teile aufgeteilt:

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